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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Anlage AbluftRAnlRdErl - Prüfung von Abluftreinigungsanlagen in der Nutztierhaltung

Bibliographie

Titel
Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren; Abluftreinigungsanlagen in Schweinehaltungsanlagen und Anlagen für Mastgeflügel sowie Bioaerosolproblematik in Schweine- und Geflügelhaltungsanlagen
Redaktionelle Abkürzung
AbluftRAnlRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28500

1. Vom Hersteller zu erfüllende Antragsvoraussetzungen

Der Antragsteller legt einem nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Prüflabor eine Dokumentation der Anlage mit folgenden Informationen vor:

  1. a)

    detaillierte Funktionsbeschreibung des Abluftreinigungssystems mit Grundrissen, Schnitten und genauen Abmessungen,

  2. b)

    Dimensionierungsplan (Filterflächenbelastung, Filtervolumenbelastung, Berieselungsdichte, Abschlämmung, technische Sollwerte wie pH-Wert, Druckverlust, Leitfähigkeit u. a.),

  3. c)

    Beschreibung des zu untersuchenden Haltungssystems mit Beschreibung der Tierart, des Haltungsverfahrens, der Fütterung, der Lüftungsanlage, der Medienlagerung usw.,

  4. d)

    Beschreibung des ordnungsgemäßen Betriebes mit Steuerung der maßgeblichen Parameter (Benutzerhandbuch, manuelles Betriebstagebuch, elektronisches Betriebstagebuch),

  5. e)

    Revisions- und Wartungsplan,

  6. f)

    Leistungs- und Dimensionierungsangaben maßgeblicher Anlagenbestandteile (Füllkörper, Pumpen, Düsen, Messgeräte usw.).

2. Durchführungsvoraussetzungen

  1. a)

    Das Prüflabor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.

  2. b)

    Eine unabhängige begutachtende Stelle, prüft und bewertet den Messbericht der Prüfstelle daraufhin, ob die Anforderungen entsprechend der vereinbarten Vorgehensweise eingehalten werden. Eine Expertise der begutachtenden Stelle in dem Bereich muss vorliegen.

3. Messprogramm

Das Messprogramm umfasst bei kontinuierlichen Verfahren jeweils eine achtwöchige Messphase im Winter und eine achtwöchige Messphase im Sommer. Im Winter sollen minimale und im Sommer maximale Betriebsbedingungen eingeschlossen sein (geringe Besatzdichte im Winter bei niedrigen Außentemperaturen, hohe Besatzdichte im Sommer bei hohen Außentemperaturen).

Das Messprogramm umfasst bei zyklischen Verfahren (v drei Monate pro Durchgang) insgesamt vier Durchgänge (zwei im Winter und zwei im Sommer), bei denen die o. g. Bedingungen auch erreicht und zumindest über einige Tage eingehalten werden sollen.

Es können nur vollständige und zusammenhängende Durchgänge bewertet werden.

Vor Aufnahme des eigentlichen Messprogramms soll sich die Anlage mindestens vier Wochen im Regelbetrieb befinden. Dieser dient der Sicherstellung stabiler Betriebsverhältnisse und soll über das elektronische Betriebstagebuch (EBTB) auch nachgewiesen werden.

Wöchentlich zu messen bzw. zu erfassen sind

  1. a)

    Geruch,

  2. b)

    Gesamtstaub (PM-Fraktionen siehe unten),

  3. c)

    Anzahl und Gewicht der Tiere,

  4. d)

    Temperatur im Stall, im Rohgas und im Reingas,

  5. e)

    relative Feuchte im Stall, im Rohgas und im Reingas,

  6. f)

    Luftvolumenstrom (Kontrolle),

  7. g)

    Druckverlust der Abluftreinigungsanlage,

  8. h)

    Temperatur, pH-Wert und Leitfähigkeitswert im Waschwasser (bei Abluftwäschern oder Waschstufen),

  9. i)

    Medienverbräuche bzw. Zählerstände (Frischwasser, Abwasser, Verbrauch an Energie, Säuren, Laugen und anderen Stoffen, soweit diese zum Einsatz kommen).

Die Staubfraktionen PM10 und PM2,5 sind mindestens zweimal im Winter und zweimal im Sommer zu messen.

Darüber hinaus ist die Freisetzung von Aerosolen mindestens zweimal unter Sommerbedingungen zu bestimmen.

Sofern die Anlage auch zur Abscheidung von Bioaerosolen anerkannt werden soll, sind hierfür mindestens zwei Messungen unter Winter- und zwei Messungen unter Sommerbedingungen durchzuführen. Hierbei sind neben der Gesamtzellzahl (Bakterien), mesophile Pilze (25 °C) sowie ggf. tierartspezifische Leitparameter zu erfassen.

Im Einzelfall kann es notwendig werden, zusätzliche oder andere Parameter zu erfassen (z. B. Einsatz von Oxidationsmitteln).

Online zu messen sind

  1. a)

    Volumenstrom (m3/h),

  2. b)

    Ammoniak in Roh- und Reingas (über die gesamte Messzeit), ein Messpunkt im Stall auf Tierhöhe (Einhaltung der TierSchNutztV),

  3. c)

    NO, NO2 und N2O in Roh- und Reingas während den Bilanzierungszeiträumen.

Die N-Bilanzierung wird mindestens einmal im Winter und einmal im Sommer durchgeführt. Im Sommer soll der emissionsträchtigste Zeitraum erfasst werden. Die N-Bilanzierung dient mehreren Zwecken:

  • Nachweis über den Verbleib des Stickstoffs,

  • Vermeidung von Sekundäremissionen (Ammonium-Wassertropfen, sekundäre Spurengase),

  • Plausibilisierung des Gesamtverfahrens (z. B. Erkennung möglicher Verluste durch Undichtigkeiten in der Sumpftasse von Wäschern).

4. Elektronisches Betriebstagebuch (EBTB) und andere Aufzeichnungen

Abluftreinigungsanlagen müssen über ein EBTB verfügen, in dem betriebsrelevante Daten als Halbstunden-Mittelwerte über die letzten drei Jahre abgespeichert werden. Die Wahl der relevanten Parameter richtet sich nach dem zu prüfenden Verfahren.

Generell zu erfassen sind

  1. a)

    Energieverbrauch der Abluftreinigungsanlage (ARA) (kWh/ TP a) und kumulativ (kWh),

  2. b)

    Medienverbrauch der ARA insofern vorhanden/notwendig (Frischwasser, Säure 1), Lauge 1), Additive 1) usw.) tierplatzbezogen und kumulativ,

  3. c)

    Frischwasser (immer) und Abschlämmung (Wäscher), tierplatzbezogen und kumulativ,

  4. d)

    Volumenstrom (m3/h oder %) 2),

  5. e)

    Rohlufttemperatur und -feuchte (°C, %),

  6. f)

    Reinlufttemperatur und -feuchte (°C, %),

  7. g)

    Differenzdruck der ARA (Pa),

  8. h)

    pH-Wert und Leitfähigkeit bei Abluftwäschern oder mehrstufigen Systemen,

  9. i)

    Umwälzmenge des Waschwassers.

Der Filtermaterialwechsel (Biofilter, mechanische Staubfilter) muss mit Datum dokumentiert werden (manuelles oder elektronisches Betriebstagebuch).

5. Mindestanforderungen an die Reinigungsleistung sowie sonstige Anforderungen

Die Mindestanforderungen (Tabelle) sind so zu verstehen, dass alle rechnerisch ermittelten Wirkungsgrade oberhalb der Mindestanforderungen liegen sollen. Die Anlage soll also zu jedem Zeitpunkt die Mindestabscheidung gewährleisten. Für die Messung von NH3 gilt, dass die Wirkungsgrade nur für Rohgaswerte > 3 ppm ermittelt und berücksichtigt werden.

In begründeten Ausnahmefällen können auch Unterschreitungen der Mindestanforderungen akzeptiert werden, sofern diese nicht auf den ordnungsgemäßen Betrieb zurückzuführen sind sondern auf Störfällen oder Fehlfunktionen beruhen. Diese sind eindeutig zu dokumentieren.

Alle Anforderungen sind ohne Berücksichtigung der Messunsicherheiten zu erfüllen.

Tabelle:
Mindestanforderungen an die Reinigungsleistung von Abluftreinigungsanlagen

ParameterMindestanforderungBemerkungen
Ammoniak70 %alle HSMW 3) > 70 %
N-Entfrachtung 4)70 %im Winter und im Sommer
Gesamtstaub70 %jeder Messwert über 70 %
PM10 und PM2,5 (Option) 5)70 %jeder Messwert über 70 %
Geruchmaximal 300 Geruchseinheiten/m3 im Reingas 6), k. R. w. 7)gilt für jeden Wert
gilt für jeden Wert
Bioaerosole (Option) 5)
Gesamtbakterienzahl, 25 °C70 %gilt für jeden Wert
Mesophile Pilze, 25 °C70 %gilt für jeden Wert
Leitkeim (variabel)70 %gilt für jeden Wert

Neben der Dokumentation der Reinigungsleistungen ist die ordnungsgemäße Dokumentation verfahrensrelevanter Prozessdaten im EBTB erforderlich. Die Daten müssen eindeutig definiert sein und sie müssen richtig und auch vollständig sein. Die Daten des EBTB müssen mit handelsüblicher Software in tabellarischer Form lesbar und grafisch darstellbar sein.

Ohne vollständiges und ordnungsgemäß nutzbares EBTB kann die Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Die im Rahmen der Prüfung ermittelten Medienverbräuche (Energie, Frischwasser usw.) sowie die anfallenden Reststoffe (Waschwasser, Filtermaterialien) sind absolut und tierplatzbezogen anzugeben.

Technische Mängel sowie Aufwendungen hinsichtlich Reparatur und Wartung sowie weitere Informationen bezüglich möglicher Auffälligkeiten (Ablagerungen, Korrosion usw.) sind anzugeben.

6. Begutachtung der Messungen

Die Messungen müssen von einer unabhängigen und sachkundigen Stelle begutachtet werden. Diese wird von dem nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Prüflabor beauftragt. Das Prüflabor stellt der begutachtenden sachkundigen Stelle den Prüfbericht und die vollständigen Messdaten zur Verfügung.

Die begutachtende Stelle erstellt einen Bericht, der eine Zusammenfassung der Messwerte sowie die auf den Messwerten basierende Beurteilung entsprechend den Anforderungen aus der Tabelle enthält. Ferner enthält der Bericht eine Auswertung des EBTB mit entsprechenden Angaben zu Medienverbräuchen und Betriebsstabilität (z. B. pH-Wert- und Leitfähigkeitsverlauf bei Abluftwäschern). Dieser Begutachtungsbericht soll von der begutachtenden Stelle veröffentlicht werden.

Der Medienverbrauch dieser Stoffe kann auch in anderer Form erfasst werden (Einkaufsbelege, manuelles oder elektronisches Betriebstagebuch).

Aufnahme über Messventilatoren oder Erfassung des Kennlinienfeldes anhand der prozentualen Lüfterleistung.

HSMW: Halbstundenmittelwert.

Unter N-Entfrachtung wird verstanden, dass mindestens 70 % des mit dem Rohgas während des Bilanzzeitraumes eingetragenen Stickstoffs in handhabbarer Form aus dem System entfernt wird (z. B. als Abschlämmwasser).

Der Hersteller kann entscheiden ob die Messwerte im Messbericht berücksichtigt werden, aber dann sind die Mindestanforderungen einzuhalten.

Gilt nur für die Schweinehaltung. Der Grenzwert beinhaltet noch keine Messunsicherheit.

K. R. w.: kein Rohgasgeruch im Reingas wahrnehmbar.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 2. November 2020 (Nds. MBl. S. 1367)