Amtsgericht Lüneburg
Beschl. v. 21.02.2008, Az.: 46 IN 6/06
Zuständigkeit eines Richters für die Frage der Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters
Bibliographie
- Gericht
- AG Lüneburg
- Datum
- 21.02.2008
- Aktenzeichen
- 46 IN 6/06
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2008, 22257
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGLUENE:2008:0221.46IN6.06.0A
Tenor:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
...
wird der Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 19.12.2007 aufgehoben.
Der Antrag der Gläubigerin D ... , vertreten durch die Rechtsanwälte S ... & Partner, ... vom 31.10.2007 auf Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Gründe
Der Beschluss des Rechtspflegers vom 19.12.2007 ist aufzuheben, da der Richter für die Frage der Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters zuständig ist, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, § 56 Rdnr. 42. Im übrigen ist die Erinnerung aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses des Rechtspflegers zurückzuweisen.