Abschnitt V ERiStrRPflEAV
Bibliographie
- Titel
- Einführungs- und Halbzeitveranstaltungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafrechtspflege
- Redaktionelle Abkürzung
- ERiStrRPflEAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30600
- 1.
Den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ist für die Teilnahme an den Einführungsveranstaltungen eine Entschädigung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 JVEG zu gewähren. Auf die Möglichkeit der Entschädigung soll in der Einladung zur Veranstaltung hingewiesen werden.
- 2.
Die Halbzeitveranstaltungen sind keine Fortbildungsveranstaltungen i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 JVEG. Für die Teilnahme daran wird keine Entschädigung geleistet.
- 3.
Weitere Ausgaben dürfen in diesem Zusammenhang nicht getätigt werden.