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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt V ERiStrRPflEAV

Bibliographie

Titel
Einführungs- und Halbzeitveranstaltungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafrechtspflege
Redaktionelle Abkürzung
ERiStrRPflEAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30600
  1. 1.

    Den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ist für die Teilnahme an den Einführungsveranstaltungen eine Entschädigung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 JVEG zu gewähren. Auf die Möglichkeit der Entschädigung soll in der Einladung zur Veranstaltung hingewiesen werden.

  2. 2.

    Die Halbzeitveranstaltungen sind keine Fortbildungsveranstaltungen i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 JVEG. Für die Teilnahme daran wird keine Entschädigung geleistet.

  3. 3.

    Weitere Ausgaben dürfen in diesem Zusammenhang nicht getätigt werden.