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§ 16 NKlimaG - Aufgabenwahrnehmung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)
Amtliche Abkürzung
NKlimaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28010

Die Kommunen erfüllen die ihnen in den Vorschriften dieses Abschnitts zugewiesenen Klimaschutzaufgaben in eigener Verantwortung.