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Bekleidungszuschuss und Bewegungsgeld für außendienstliche Ermittlungs- oder Fahndungsaufgaben in der niedersächsischen Landespolizei

Bibliographie

Titel
Bekleidungszuschuss und Bewegungsgeld für außendienstliche Ermittlungs- oder Fahndungsaufgaben in der niedersächsischen Landespolizei
Redaktionelle Abkürzung
PolBeklZRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

RdErl. d. MI v. 4.12.2019 - P 22.4-03590 -

Vom 4. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1823)

- VORIS 20444 -

- Im Einvernehmen mit dem MF -

Gemäß § 20 Abs. 1 NBesG ergeht unter Berücksichtigung der Vorbemerkung Nummer 2 der Anlage 11 (zu § 39) NBesG für die Gewährung nachfolgend aufgeführter Aufwandsentschädigungen folgende Regelung:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Bekleidungszuschuss1
Bewegungsgeld2
Verfahren3
Schlussbestimmungen4
Antrag auf Auszahlung eines Bekleidungszuschusses/des BewegungsgeldesAnlage