Versionsverlauf

Pflichtfeld

§ 13 ZustVO-Verkehr - Aufgaben nach dem Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-Verkehr
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die Verordnung nach § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr vom 29. Januar 1976 (BGBl. I S. 241), zuletzt geändert durch Artikel 301 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407).