Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 10.11.1994, Az.: L 10 J 253/94

Beitragserstattung; Aufhebung; Bescheid; Versicherungsträger; Bestandskraft; Ermessen; Ermessensfehler; Mitwirkungspflicht

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
10.11.1994
Aktenzeichen
L 10 J 253/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 11916
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1994:1110.L10J253.94.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Braunschweig 04.07.1994 - S 5 J 276/93

Fundstelle

  • EzS 60/100

Amtlicher Leitsatz

1. Der Versicherungsträger kann nach pflichtgemäßem Ermessen einen rechtswidrigen Beitragserstattungsbescheid auch nach Eintritt der Bestandskraft zugunsten des Versicherten aufheben. Der Versicherte hat einen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung dieses Ermessens.

2. Der Versicherungsträger übt das Ermessen fehlerhaft aus, wenn er sich auf die Bestandskraft eines eindeutig rechtswidrigen Erstattungsbescheides beruft, sofern der Versicherte im Beitragserstattungsverfahren seine Mitwirkungspflichten nicht verletzt.