Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 10.11.1994, Az.: L 10 Ar 368/93

Sperrzeit; Zumutbarkeit; Bildungsmaßnahme; Aufforderung; Beruflich; Bestimmtheit; Beratungsgespräch; Arbeitslosenversicherung; Arbeitsloser; Qualifikationsstufe

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
10.11.1994
Aktenzeichen
L 10 Ar 368/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 11915
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1994:1110.L10AR368.93.0A

Fundstelle

  • Breith 1995, 459

Amtlicher Leitsatz

1. Aufforderungen zur Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme weisen nur dann die erforderliche Bestimmtheit auf, wenn sie diese nach Art, Umfang und Dauer beschreiben.

2. Ohne vorheriges Beratungsgespräch nach § 12 Abs 4 ZumutbarkeitsAnO 1982 ist auch langjährigen Arbeitslosen die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme nicht zumutbar, wenn deren Qualifikationsstufe die des bisherigen beruflichen Werdegangs unterschreitet.