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§ 79 NKWO - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO)
Amtliche Abkürzung
NKWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20330

Für die Wahlen zu den Stadtbezirksräten, den Ortsräten und den Einwohnervertretungen gelten die Vorschriften des Zweiten Teils über die Gemeindewahl entsprechend, soweit sich nicht aus den §§ 80 und 81 dieser Verordnung oder aus § 55b oder § 55f Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 55b Abs. 1 Sätze 3 bis 7 NGO etwas anderes ergibt.