Anlage 34 NKWO - Niederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl (1)
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO)
- Amtliche Abkürzung
- NKWO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20330
(zu § 68 Abs. 1 Satz 3)
Nach Artikel 1 Nr. 65 der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und der Wahlkostenerstattungsverordnung vom 26. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 182) wird die Anlage 34 wie folgt geändert:
"Die Anlage 34 (zu § 68 Abs. 1 Satz 3) wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 4.2 Buchst. b erhält der einleitende Satzteil folgende Fassung: "Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen (erste Wahl) oder hat nur eine Person an der Wahl teilgenommen (Stichwahl):1)5)".
b) Die Nummern 4.3 und 4.4 erhalten folgende Fassung:
"4.3 Nur für die Hauptwahl1)
Nach § 45 g Abs. 2 Satz 2 NKWG ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, so ist nach § 45 g Abs. 3 Satz 1 NKWG die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat.
Erhält von mehreren Bewerberinnen/Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet nach § 45 g Abs. 2 NKWG eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zu ziehende Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt.
|_|4) Mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen sind ....................... Stimmen.
|_|4)Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (von D ) sind ....................... Stimmen.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass
a) bei mehreren zugelassenen Wahlvorschlägen1)
|_|4) die Bewerberin/der Bewerber ............................................................ (Wahlvorschlag Nr. .........) mit ................. Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/dieser damit gewählt ist.
|_|4) keine/r der Bewerberinnen/Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und damit eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit den meisten Stimmen stattfindet.
|_|4) die Bewerberin/der Bewerber ...........................................................
(Wahlvorschlag Nr. ......) mit ..................... Stimmen
und die Bewerberin/der Bewerber ....................................................
(Wahlvorschlag Nr. ......) mit ..................... Stimmen
die meisten Stimmen erhalten haben und damit an der Stichwahl teilnehmen.
|_|4) zur Teilnahme an der Stichwahl unter den Bewerberinnen/Bewerbern
.................................................................................. (Wahlvorschlag Nr. ......) und
.................................................................................. (Wahlvorschlag Nr. ......)
mit jeweils ............ erzielten Stimmen ein Losentscheid erforderlich ist.
Daraufhin zog die Wahlleiterin/der Wahlleiter das Los, das auf die Bewerberin/den Bewerber ......................................... (Wahlvorschlag Nr. ......) fiel.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass diese Bewerberin/dieser Bewerber neben der Bewerberin/dem Bewerber ................ (Wahlvorschlag Nr. ......), die/der mit ............ Stimmen die meisten Stimmen erhalten hat, an der Stichwahl teilnimmt.
|_|4) von den an der Stichwahl teilnahmeberechtigten Bewerberinnen/Bewerbern die Bewerberin/der Bewerber .................................................................. (Wahlvorschlag Nr. ......) auf die Teilnahme an der Stichwahl verzichtet hat und die Stichwahl allein mit der Bewerberin/dem Bewerber .................................................................. (Wahlvorschlag Nr. ......) stattfindet. b) bei nur einem zugelassenen Wahlvorschlag1)
|_|4) die vorgeschlagene Person mit ...... Ja-Stimmen ( | E1| ) die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (von D = ...... Stimmen) erhalten hat und damit gewählt ist.
|_|4) die vorgeschlagene Person mit ...... Ja-Stimmen ( | E1| ) nicht die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (von D = ...... Stimmen) erhalten hat und deshalb nach § 45 g Abs. 3 Satz 2 NKWG eine neue Direktwahl stattfindet.
4.4 Nur für die Stichwahl1)
Nach § 45 l Abs. 1 Satz 1 NKWG ist bei der Stichwahl die Bewerberin/der Bewerber gewählt, die/der die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zu ziehende Los.
Nimmt nur eine Bewerberin/ein Bewerber an der Stichwahl teil, so ist sie/er nach § 45 l Abs. 1 Satz 3 NKWG gewählt, wenn sie/er mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass
|_|4) die Bewerberin/der Bewerber ........................................................... (Wahlvorschlag Nr. ......) die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat und damit gewählt ist.
|_|4) beide Bewerberinnen/Bewerber mit ........................... Stimmen die gleiche Stimmenzahl auf sich vereinigt haben und damit der Losentscheid erforderlich ist. Daraufhin zog die Wahlleiterin/der Wahlleiter das Los, das auf die Bewerberin/den Bewerber ........................................ (Wahlvorschlag Nr. ......) fiel. Der Wahlausschuss stellte fest, dass diese Bewerberin/dieser Bewerber gewählt ist.
|_|4) nur die Bewerberin/der Bewerber .................................................................... (Wahlvorschlag Nr. ......) an der Stichwahl teilgenommen hat, mit ...................... Ja-Stimmen ( | E1| ) die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (von |D| =...................... Stimmen) erhalten hat und damit gewählt ist.
|_|4) eine Wiederholungswahl stattfindet, weil die Bewerberin/der Bewerber .......................................................................... (Wahlvorschlag Nr. ...... ) vor Durchführung der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit ausgeschieden ist."
c) In der Fußnote 5 Satz 1 werden am Ende die Worte "(erste Wahl) oder nur eine Person an der Wahl teilgenommen hat (Stichwahl)" eingefügt."
"Die Anlage 34 (zu § 68 Abs. 1 Satz 3) wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 4.2 Buchst. b erhält der einleitende Satzteil folgende Fassung: "Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen (erste Wahl) oder hat nur eine Person an der Wahl teilgenommen (Stichwahl):1)5)".
b) Die Nummern 4.3 und 4.4 erhalten folgende Fassung:
"4.3 Nur für die Hauptwahl1)
Nach § 45 g Abs. 2 Satz 2 NKWG ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, so ist nach § 45 g Abs. 3 Satz 1 NKWG die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat.
Erhält von mehreren Bewerberinnen/Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet nach § 45 g Abs. 2 NKWG eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zu ziehende Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt.
|_|4) Mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen sind ....................... Stimmen.
|_|4)Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (von D ) sind ....................... Stimmen.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass
a) bei mehreren zugelassenen Wahlvorschlägen1)
|_|4) die Bewerberin/der Bewerber ............................................................ (Wahlvorschlag Nr. .........) mit ................. Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/dieser damit gewählt ist.
|_|4) keine/r der Bewerberinnen/Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und damit eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit den meisten Stimmen stattfindet.
|_|4) die Bewerberin/der Bewerber ...........................................................
(Wahlvorschlag Nr. ......) mit ..................... Stimmen
und die Bewerberin/der Bewerber ....................................................
(Wahlvorschlag Nr. ......) mit ..................... Stimmen
die meisten Stimmen erhalten haben und damit an der Stichwahl teilnehmen.
|_|4) zur Teilnahme an der Stichwahl unter den Bewerberinnen/Bewerbern
.................................................................................. (Wahlvorschlag Nr. ......) und
.................................................................................. (Wahlvorschlag Nr. ......)
mit jeweils ............ erzielten Stimmen ein Losentscheid erforderlich ist.
Daraufhin zog die Wahlleiterin/der Wahlleiter das Los, das auf die Bewerberin/den Bewerber ......................................... (Wahlvorschlag Nr. ......) fiel.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass diese Bewerberin/dieser Bewerber neben der Bewerberin/dem Bewerber ................ (Wahlvorschlag Nr. ......), die/der mit ............ Stimmen die meisten Stimmen erhalten hat, an der Stichwahl teilnimmt.
|_|4) von den an der Stichwahl teilnahmeberechtigten Bewerberinnen/Bewerbern die Bewerberin/der Bewerber .................................................................. (Wahlvorschlag Nr. ......) auf die Teilnahme an der Stichwahl verzichtet hat und die Stichwahl allein mit der Bewerberin/dem Bewerber .................................................................. (Wahlvorschlag Nr. ......) stattfindet. b) bei nur einem zugelassenen Wahlvorschlag1)
|_|4) die vorgeschlagene Person mit ...... Ja-Stimmen ( | E1| ) die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (von D = ...... Stimmen) erhalten hat und damit gewählt ist.
|_|4) die vorgeschlagene Person mit ...... Ja-Stimmen ( | E1| ) nicht die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (von D = ...... Stimmen) erhalten hat und deshalb nach § 45 g Abs. 3 Satz 2 NKWG eine neue Direktwahl stattfindet.
4.4 Nur für die Stichwahl1)
Nach § 45 l Abs. 1 Satz 1 NKWG ist bei der Stichwahl die Bewerberin/der Bewerber gewählt, die/der die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zu ziehende Los.
Nimmt nur eine Bewerberin/ein Bewerber an der Stichwahl teil, so ist sie/er nach § 45 l Abs. 1 Satz 3 NKWG gewählt, wenn sie/er mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass
|_|4) die Bewerberin/der Bewerber ........................................................... (Wahlvorschlag Nr. ......) die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat und damit gewählt ist.
|_|4) beide Bewerberinnen/Bewerber mit ........................... Stimmen die gleiche Stimmenzahl auf sich vereinigt haben und damit der Losentscheid erforderlich ist. Daraufhin zog die Wahlleiterin/der Wahlleiter das Los, das auf die Bewerberin/den Bewerber ........................................ (Wahlvorschlag Nr. ......) fiel. Der Wahlausschuss stellte fest, dass diese Bewerberin/dieser Bewerber gewählt ist.
|_|4) nur die Bewerberin/der Bewerber .................................................................... (Wahlvorschlag Nr. ......) an der Stichwahl teilgenommen hat, mit ...................... Ja-Stimmen ( | E1| ) die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (von |D| =...................... Stimmen) erhalten hat und damit gewählt ist.
|_|4) eine Wiederholungswahl stattfindet, weil die Bewerberin/der Bewerber .......................................................................... (Wahlvorschlag Nr. ...... ) vor Durchführung der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit ausgeschieden ist."
c) In der Fußnote 5 Satz 1 werden am Ende die Worte "(erste Wahl) oder nur eine Person an der Wahl teilgenommen hat (Stichwahl)" eingefügt."