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Art. 3 RO/LE-NI/HB-StV - Verfahrensabstimmung über Infrastrukturmaßnahmen (1)

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung
Redaktionelle Abkürzung
RO/LE-NI/HB-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Beide Länder streben an, zur Verfahrensbeschleunigung von grenzüberschreitenden Infrastrukturmaßnahmen Planungsabläufe und Verfahrenszuständigkeiten im Vorfeld einer Vorhabenplanung einvernehmlich zu regeln.

(1) Red. Anm.:

Nach Artikel 4 Absatz 1 tritt der Vertrag am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 in Kraft tritt, ist nach Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 24. September 2009 (Nds. GVBl. S. 358) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.