Art. 3 RO/LE-NI/HB-StV - Verfahrensabstimmung über Infrastrukturmaßnahmen (1)
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung
- Redaktionelle Abkürzung
- RO/LE-NI/HB-StV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23100
Beide Länder streben an, zur Verfahrensbeschleunigung von grenzüberschreitenden Infrastrukturmaßnahmen Planungsabläufe und Verfahrenszuständigkeiten im Vorfeld einer Vorhabenplanung einvernehmlich zu regeln.
Nach Artikel 4 Absatz 1 tritt der Vertrag am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 in Kraft tritt, ist nach Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 24. September 2009 (Nds. GVBl. S. 358) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.