Abschnitt 4 SchafZWERdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Schafen und Ziegen
- Redaktionelle Abkürzung
- SchafZWERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78512
Dieser RdErl. tritt am 28. 6. 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2024 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 4 des RdErl. i.d.F. vom 17. Mai 2022 (Nds. MBl. S. 713)
An die
Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
die Niedersächsische Tierseuchenkasse
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen