Abschnitt 4 SchafZWERdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Schafen und Ziegen
- Redaktionelle Abkürzung
- SchafZWERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78512
Dieser RdErl. tritt am 28. 6. 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2022 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2023 durch Nummer 4 des Runderlasses vom 19. Juni 2017 (Nds. MBl. S. 799)
An die
Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
die Niedersächsische Tierseuchenkasse
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen