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§ 1 NPsychKG - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
Amtliche Abkürzung
NPsychKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21069040000000

Dieses Gesetz regelt

  1. 1.
    Hilfen für Personen, die infolge einer psychischen Störung krank oder behindert sind oder gewesen sind oder bei denen Anzeichen für eine solche Krankheit oder Behinderung bestehen,
  2. 2.
    die Unterbringung von Personen, die im Sinne der Nummer 1 krank oder behindert sind.