Anlage 4 VO-GO - Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe:
Zuordnung der Fächer zu den Aufgabenfeldern und Anforderungsniveau der Prüfungsfächer
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)
- Amtliche Abkürzung
- VO-GO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
(zu § 11 Abs. 1 und 2)
Aufgabenfelder | Fächer | wählbar als Prüfungsfach mit | |
---|---|---|---|
erhöhtem Anforderungsniveau | grundlegendem Anforderungsniveau | ||
A | Deutsch | X | X |
Englisch | X | X | |
Französisch | X | X | |
Latein | X | X | |
Griechisch | X | X | |
weitere Fremdsprachen | X (1) | X (1) | |
Kunst | X | X | |
Musik | X | X | |
Darstellendes Spiel (3) | - | X (3) | |
B | Politik-Wirtschaft | X | X |
Geschichte | X | X | |
Erdkunde | X | X | |
Rechtskunde | (2) | (2) | |
Philosophie | (2) | (2) | |
Pädagogik | (2) | (2) | |
Psychologie | (2) | (2) | |
Wirtschaftslehre | (2) | (2) | |
Religion | X | X | |
Werte und Normen (3) | - | X (3) | |
C | Mathematik | X | X |
Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie) | X | X | |
Informatik | X (2) | X (2) | |
Ernährungslehre mit Chemie | - | X (2) | |
Seminarfach | - | - | |
Sport | X (4) | X (5) |
Sofern dieses Fach an der Schule im Sekundarbereich I als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlfach unterrichtet wird und als Prüfungsfach eingeführt ist.
Sofern dieses Fach an der Schule im Sekundarbereich I als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlfach unterrichtet wird und als Prüfungsfach eingeführt ist.
Sofern dieses Fach an der Schule durch die oberste Schulbehörde genehmigt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule durch die oberste Schulbehörde genehmigt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach eingeführt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach eingeführt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach eingeführt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach eingeführt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach eingeführt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach eingeführt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach eingeführt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach eingeführt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach eingeführt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach eingeführt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule durch die oberste Schulbehörde genehmigt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule durch die oberste Schulbehörde genehmigt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach eingeführt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach eingeführt worden ist.
Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach eingeführt worden ist.
Sofern Sport als Schwerpunktfach an der Schule genehmigt worden ist.
Sport kann nur fünftes Prüfungsfach sein.