Anlage 1 HWKomDÜRdErl - Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen für das Haushaltsjahr 20..
Bibliographie
- Titel
- Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen
- Redaktionelle Abkürzung
- HWKomDÜRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300
Stand der Daten: ______________
Allgemeine Angaben:
Kommune:
Einwohnerzahl (Stichtag 30. 6. des 1. Vorjahres):
Gesamthaushaltslage und -entwicklung:
2. Vorjahr □ Plan-Daten 3) □ Ist-Daten 3) | 1. Vorjahr □ Plan-Daten 3) □ Ist-Daten 3) | Haushaltsjahr | 1. Folgejahr | 2. Folgejahr | 3. Folgejahr | |
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Gesamterträge 1) | ||||||
Gesamtaufwendungen 1) | ||||||
Gesamtergebnis 1) | ||||||
Entwicklung der Überschussrücklagen 2) | ||||||
Entwicklung des Gesamtbestandes der Fehlbeträge | ||||||
Bestand an liquiden Mittel zum 31. 12. (Ist-Daten) | ||||||
Schuldenlage und -entwicklung:
2. Vorjahr □ Plan-Daten 4) □ Ist-Daten 4) | 1. Vorjahr □ Plan-Daten 4) □ Ist-Daten 4) | Haushaltsjahr | 1. Folgejahr | 2. Folgejahr | 3. Folgejahr | |
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Liquiditätskredit-Stand 1) zum 31. 12.: | ||||||
Investiver Kreditstand zum 31. 12.: | ||||||
Kreditaufnahme 2) im lfd. Jahr: | ||||||
Ins lfd. Jahr übertragene Kreditermächtigungen aus Vorjahren 3): | ||||||
Tilgung 2) im lfd. Jahr: | ||||||
Nettoneuverschuldung im lfd. Jahr: |
Bilanz:
letzte vorliegende Schlussbilanz vom 31. 12. .... 1) | vorletzte vorliegende Schlussbilanz vom 31. 12. .... 1) | |
---|---|---|
Nettoposition gesamt 2) | ||
Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss 2) | ||
Jahresüberschuss 2)/Jahresfehlbetrag | ||
Fehlbeträge aus Vorjahren gesamt Davon: Fehlbetrag 3) des Jahres 20..... | ||
Fehlbeträge aus Vorjahren
|
Ergänzende Informationen:
Vorjahr | 2. Vorjahr | 3. Vorjahr | |
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erhaltene Bedarfszuweisungen *) |
Haushaltsjahr | Landesdurchschnitt der Gemeindegrößenklasse **) | |
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Hebesatz Grundsteuer A | ||
Hebesatz Grundsteuer B | ||
Hebesatz Gewerbesteuer |
Durchschnittswert der letzten drei Jahre .... bis .... | Durchschnittswert der Vergleichsgruppe **) .... bis .... | |
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Steuereinnahmekraft je Einwohnerin oder Einwohner |
zum 31. 12. .... | Durchschnittswert der Vergleichsgruppe **) zum 31. 12. .... | |
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Investive Verschuldung je Einwohnerin oder Einwohner |
Kennzahlen:
Kennzahl | Angabe des Vor-Vorjahres | Angabe des Vorjahres | Ermittlung des Jahres 1) |
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Steuerquote | |||
Allgemeine Umlagequote | |||
Zuschussquote an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen | |||
Personalintensität | |||
Abschreibungsintensität | |||
Zinslastquote | |||
Liquiditätskreditquote | |||
Reinvestitionsquote | |||
Fremdkapitalquote 2) |
Ordentlich und außerordentlich.
Erläuterung in einem Klammerzusatz ob es sich um festgestellte (f) oder vorläufige (v) Ergebnisse handelt.
Möglichst Ist-Daten angeben. Zutreffendes bitte ankreuzen.
Laut Meldung für die Vierteljährliche Kassenstatistik, 4. Quartal. In den Folgejahren unter Berücksichtigung der Angaben zur Entwicklung der Liquiditätskredite aus dem Vorbericht (§ 6 Satz 3 Nr. 1 Buchst. e KomHKVO).
Ohne Umschuldung, Kreditaufnahme für Weiterleitung an kreis- und regionsangehörige Kommunen und Konzernfinanzierung.
Erläuterung in einem Klammerzusatz ob es sich um festgestellte (f) oder vorläufige (v) Ergebnisse handelt.
Möglichst Ist-Daten angeben. Zutreffendes bitte ankreuzen.
Vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Bilanz.
Quelle: Bilanz, Passiva, Zeilen 1, 1.1.2 und 1.3.2.
Fehlbeträge sollen als davon-Position nach Jahren getrennt ausgewiesen werden.
Einzahlungen.
Quelle: https://www.statistik.niedersachsen.de/startseite/themen/finanzen_steuern_personal/finanzen_in_niedersachsen/weitere_informationen_zur_finanzstatistik_niedersachsen/weitere-informationen-zur-finanzstatistik-niedersachsen-164773.html > Ergänzende Informationen für die Erstellung einer Übersicht über die Daten der Haushaltswirtschaft.
Entsprechend der Definition der Kennzahl ist Bezug auf das Haushaltsjahr, das Jahresergebnis oder das Ergebnis des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres zu nehmen.
Bei Darstellung einer Zeitreihe ab Eröffnungsbilanz sind die Spalten zu ergänzen.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 27. September 2023 (Nds. MBl. S. 760)