Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld
Beschl. v. 14.07.2009, Az.: 2 K 88/07

Beschluss über den Beitritt eines Verwalters im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bibliographie

Gericht
AG Clausthal-Zellerfeld
Datum
14.07.2009
Aktenzeichen
2 K 88/07
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2009, 49015
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGCLAUS:2009:0714.2K88.07.0A

Verfahrensgang

nachfolgend
LG Braunschweig - 09.12.2009 - AZ: 4 T 684/09 (141)
BGH - 24.06.2010 - AZ: V ZB 17/10

Tenor:

In der Zwangsversteigerungssache

betreffend den im Wohnungsgrundbuch von Altenau Blatt ... eingetragenen 82/100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, lfd. BV-Nr. ..., 2/zu 1, verbunden mit Sondereigentum

Eigentümer: ...

wird der Beitrittsbeschluss vom 15.04.2009 aufgehoben. Bestrangig betreibende Gläubigerin ist somit nunmehr die ... Bank, ...

Gründe

Der Beschluss vom 15.04.2009, der den Beitritt des Hausverwalters ... in Rangklasse 2 ausweist, ist rechtlich fehlerhaft und insoweit nicht haltbar. Die Zulassung des Beitritts hätte nur in Rangklasse 5, jedoch nicht in Rangklasse 2 erfolgen dürfen. Die Obergrenze der privilegierten Rangklasse 2 beträgt 5% des festgesetzten Verkehrswertes. In diesem Verfahren sind dies insgesamt 1.190,00 €. In Höhe dieses Betrages ist der Gläubiger Herr ... bereits durch die ... Bank abgelöst worden und damit in dieser Höhe auch vollumfänglich befriedigt. Durch die Ausschöpfung der 5% im Rahmen des Anordnungsbeschlusses ist das Vorrecht für weitere Forderungen des Verwalters verbraucht und durch die Ablösung der ... Bank auf diese übergegangen.