Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld
Beschl. v. 14.07.2009, Az.: 2 K 88/07
Beschluss über den Beitritt eines Verwalters im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
Bibliographie
- Gericht
- AG Clausthal-Zellerfeld
- Datum
- 14.07.2009
- Aktenzeichen
- 2 K 88/07
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2009, 49015
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGCLAUS:2009:0714.2K88.07.0A
Verfahrensgang
- nachfolgend
- LG Braunschweig - 09.12.2009 - AZ: 4 T 684/09 (141)
- BGH - 24.06.2010 - AZ: V ZB 17/10
Tenor:
In der Zwangsversteigerungssache
betreffend den im Wohnungsgrundbuch von Altenau Blatt ... eingetragenen 82/100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, lfd. BV-Nr. ..., 2/zu 1, verbunden mit Sondereigentum
Eigentümer: ...
wird der Beitrittsbeschluss vom 15.04.2009 aufgehoben. Bestrangig betreibende Gläubigerin ist somit nunmehr die ... Bank, ...
Gründe
Der Beschluss vom 15.04.2009, der den Beitritt des Hausverwalters ... in Rangklasse 2 ausweist, ist rechtlich fehlerhaft und insoweit nicht haltbar. Die Zulassung des Beitritts hätte nur in Rangklasse 5, jedoch nicht in Rangklasse 2 erfolgen dürfen. Die Obergrenze der privilegierten Rangklasse 2 beträgt 5% des festgesetzten Verkehrswertes. In diesem Verfahren sind dies insgesamt 1.190,00 €. In Höhe dieses Betrages ist der Gläubiger Herr ... bereits durch die ... Bank abgelöst worden und damit in dieser Höhe auch vollumfänglich befriedigt. Durch die Ausschöpfung der 5% im Rahmen des Anordnungsbeschlusses ist das Vorrecht für weitere Forderungen des Verwalters verbraucht und durch die Ablösung der ... Bank auf diese übergegangen.