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  • ab 01.08.1979 (aktuelle Fassung)

§ 3 Nds. SVergV - Einwohnerzahl

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Gewährung einer Vergütung für die Protokollführung in Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften oder Ausschüsse (Nds. SVergV)
Amtliche Abkürzung
Nds. SVergV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441000500000

Maßgebende Einwohnerzahl der Gemeinde/Samtgemeinde gemäß § 1 Abs. 1 ist die Einwohnerzahl nach § 12 der Niedersächsischen Stellenobergrenzenverordnung für den kommunalen Bereich vom 21. November 1977 (Nieders. GVBl. S. 609).