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  • ab 01.03.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 PA NIDozBErl - Besitzstand

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von Dozentinnen und Dozenten an der Polizeiakademie Niedersachsen in den Studiengebieten 1 bis 4
Redaktionelle Abkürzung
PA NIDozBErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20462

Dieser Erl. gilt für alle zukünftigen Einstellungen von Dozentinnen und Dozenten in den Studiengebieten 1 bis 4 (Nummer 1.2) der PA NI. Bestehende Beschäftigungsverhältnisse und Eingruppierungen bleiben von dieser Regelung unberührt.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 5 des Erlasses vom 20. Februar 2019 (Nds. MBl. S. 734)