Abschnitt 3 PA NIDozBErl - Lehrverpflichtung
Bibliographie
- Titel
- Beschäftigung von Dozentinnen und Dozenten an der Polizeiakademie Niedersachsen in den Studiengebieten 1 bis 4
- Redaktionelle Abkürzung
- PA NIDozBErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20462
Der Umfang der Lehrverpflichtung der Dozentinnen und Dozenten in einem Arbeitsverhältnis richtet sich nach der Regellehrverpflichtung der verbeamteten Lehrkräfte (Dozentinnen und Dozenten) gemäß der LVVO-PA in der jeweils geltenden Fassung.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 5 Satz 2 des Erl. vom 12. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 545)