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  • ab 01.03.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 PA NIDozBErl - Lehrverpflichtung

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von Dozentinnen und Dozenten an der Polizeiakademie Niedersachsen in den Studiengebieten 1 bis 4
Redaktionelle Abkürzung
PA NIDozBErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20462

Der Umfang der Lehrverpflichtung der Dozentinnen und Dozenten in einem Arbeitsverhältnis richtet sich nach der Regellehrverpflichtung der verbeamteten Lehrkräfte (Dozentinnen und Dozenten) gemäß der LVVO-PA in der jeweils geltenden Fassung.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 5 des Erlasses vom 20. Februar 2019 (Nds. MBl. S. 734)