Verwaltungsgericht Braunschweig
Beschl. v. 12.11.1992, Az.: 1 B 1228/92
Rauschmittel; Geeignetheit eines Fahrerlaubnisinhabers; Drogenabhängigkeit; Vorläufiger Rechtsschutz; Vollzugsinteresse; Verkehrsteilnehmer; Einzug der Fahrerlaubnis
Bibliographie
- Gericht
- VG Braunschweig
- Datum
- 12.11.1992
- Aktenzeichen
- 1 B 1228/92
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1992, 14119
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:VGBRAUN:1992:1112.1B1228.92.0A
Rechtsgrundlagen
- § 4 StVG
- § 15b StVZO
- § 80 VwGO
Fundstellen
- DAR 1993, 155-156 (Volltext mit amtl. LS)
- ZfS 1993, 106
- zfs 1993, 106-107 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
1. Wer Rauschmittel oder andere Drogen regelmäßig zu sich nimmt, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen regelmäßig ungeeignet. Dies ist auch der Fall, wenn noch keine Drogenabhängigkeit vorliegt.
2. Im vorläufigen Rechtsschutz scheint das Vollzugsinteresse an einer Verfügung über den Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt zu sein, da ernstliche Besorgnis besteht, daß der Fahrerlaubnisinhaber andere Verkehrsteilnehmer ernstlich gefährden könnte.