Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
- Redaktionelle Abkürzung
- BArchVZuStVÄndStV 1998,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 76300110000000
Vom 6./23. Februar 1998 (Nds. GVBl. S. 683, 734 - VORIS 76300 11 00 00 000 -) (1)(2)
Der Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern, und das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, schließen nachstehenden Staatsvertrag:
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
Vom 16. Dezember 1998 (Nds. GVBl. S. 734)
Auf Grund·des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung vom 12. November 1998 (Nds. GVBl. S. 683) wird bekanntgemacht, daß der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 am 1. Januar 1999 in Kraft tritt.