BArchVZuStVÄndStV 1998,NI - Bayerische Architektenversorgung-Zugehörigkeitsstaatsverträge-Änderungsstaatsvertrag 1998

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
Redaktionelle Abkürzung
BArchVZuStVÄndStV 1998,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76300110000000

Vom 6./23. Februar 1998 (Nds. GVBl. S. 683, 734 - VORIS 76300 11 00 00 000 -) (1)(2)

Der Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern, und das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung

Vom 16. Dezember 1998 (Nds. GVBl. S. 734)

Auf Grund·des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung vom 12. November 1998 (Nds. GVBl. S. 683) wird bekanntgemacht, daß der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 am 1. Januar 1999 in Kraft tritt.

Art. 1 BArchVZuStVÄndStV 1998

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
Redaktionelle Abkürzung
BArchVZuStVÄndStV 1998,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76300110000000

(hier nicht wiedergegeben)

Art. 2 BArchVZuStVÄndStV 1998

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
Redaktionelle Abkürzung
BArchVZuStVÄndStV 1998,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76300110000000

(hier nicht wiedergegeben)

Art. 3 BArchVZuStVÄndStV 1998

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
Redaktionelle Abkürzung
BArchVZuStVÄndStV 1998,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76300110000000

(1) 1Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. 2Er tritt nach der Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt. (1)

(2) Das bayerische Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen vom 25. Juni 1994 ist mit seinem Ersten, Zweiten und Siebten Teil in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Staatsvertrages geltenden Fassung als Anlage zu diesem Staatsvertrag im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung

Vom 16. Dezember 1998 (Nds. GVBl. S. 734)

Auf Grund·des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung vom 12. November 1998 (Nds. GVBl. S. 683) wird bekanntgemacht, daß der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 am 1. Januar 1999 in Kraft tritt.

Art. 4 BArchVZuStVÄndStV 1998

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
Redaktionelle Abkürzung
BArchVZuStVÄndStV 1998,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76300110000000

Das Bayerische Staatsministerium des Innern und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr werden ermächtigt, die durch Artikel 1 und 2 geänderten Staatsverträge - soweit erforderlich, mit neuer Artikelfolge - übereinstimmend neu bekanntzumachen und Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.

München, den 6. Februar 1998

Für den Freistaat Bayern
Der Staatsminister des Innern
Dr. Günther Beckstein

Hannover, den 23. Februar 1998

Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
Dr. Peter Fischer