Finanzgericht Niedersachsen
Urt. v. 16.09.1980, Az.: XI 506/79
Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Lohnsteuer-Pauschalisierung; Zukunftssicherungsleistungen; Direktversicherung; Dienstverhältnis; Lohnsteuer-Karte
Bibliographie
- Gericht
- FG Niedersachsen
- Datum
- 16.09.1980
- Aktenzeichen
- XI 506/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10672
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:FGNI:1980:0916.XI506.79.0A
Rechtsgrundlage
- § 40b EStG 1975
Fundstelle
- EFG 1981, 48-49
Amtlicher Leitsatz
Der Arbeitgeber darf von der Möglichkeit der LSt-Pauschalierung nach § 40b EStG - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - auch Gebrauch machen, soweit er Zukunftsicherungsleistungen (Beiträge für eine Direktversicherung) für Zeiträume erbringt, in denen die begünstigten - inzwischen ausgeschiedenen - Arbeitnehmer bei ihm in einem ersten Dienstverhältnis beschäftigt waren. Für die Zulässigkeit der LSt-Pauschalierung kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Zukunftsicherungsleistung und die dann verfügbare LSt-Karte des Arbeitnehmers, sondern nur darauf an, daß die Zukunftsicherungsleistung aus einem ersten (gegenwärtigen oder früheren) Dienstverhältnis stammt.