Amtsgericht Winsen (Luhe)
Urt. v. 26.11.1993, Az.: 12 OWi 694/93

Fahrzeughalterhaftung; Anhörungsgebot; Parkverstoß; Ersatz der Parkscheibe

Bibliographie

Gericht
AG Winsen (Luhe)
Datum
26.11.1993
Aktenzeichen
12 OWi 694/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 11934
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGWINSN:1993:1126.12OWI694.93.0A

Fundstelle

  • VerkMitt 1994, 48

Amtlicher Leitsatz

1. Das zwingende Anhörungsgebot des § 25a Abs. 2 HS 2 StVG gilt nicht ohne Ausnahme.

2. Durch einen handgeschriebenen Zettel kann die gemäß Bild 291 vorgeschriebene Parkscheibe nicht ersetzt werden. In einem solchen Fall hätte die Verwaltungsbehörde § 47 Abs. 1 OWiG (Opportunitätsprinzip) zu bedenken.