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  • ab 26.02.2016 (aktuelle Fassung)

Art. 1 4. ZLS-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Redaktionelle Abkürzung
4. ZLS-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.