4. ZLS-ÄndAbkG,NI - Viertes ZLS-Änderungsabkommensgesetz

Art. 1 4. ZLS-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Redaktionelle Abkürzung
4. ZLS-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 4. ZLS-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Redaktionelle Abkürzung
4. ZLS-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 17. Februar 2016

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd  B u s e m a n n

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l