§ 1 DBAufwEVO
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Aufwandsentschädigung der Beauftragten für die Bau- und Kunstdenkmalpflege und der Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege
- Redaktionelle Abkürzung
- DBAufwEVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22510010100000
(1) Die für das Gebiet oder Teilgebiet der Region Hannover oder eines Landkreises bestellten Beauftragten für die Bau- und Kunstdenkmalpflege und Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege erhalten zur Abgeltung der mit dieser Tätigkeit verbundenen Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 110 Euro monatlich. Die für das Gebiet einer Gemeinde bestellten Beauftragten erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro monatlich.
(2) Ist ein Beauftragter sowohl für das Gebiet einer Gemeinde als auch für das Gebiet oder Teilgebiet der Region Hannover oder eines Landkreises bestellt, so erhält er nur die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 Satz 1.