§ 40 AV AJSD - Standards
Bibliographie
- Titel
- Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen (AV AJSD)
- Amtliche Abkürzung
- AV AJSD
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33350
Neben den Qualitätsstandards des AJSD in der aktuell gültigen Fassung sind bei der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs auch die bundesweit anerkannten Standards des Servicebüros für Täter-Opfer-Ausgleich und der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e. V. anzuwenden.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch § 53 der AV i.d.F. vom 3. Juni 2024 (Nds. Rpfl. S. 236)