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  • ab 05.06.2020 (aktuelle Fassung)

§ 40 AV AJSD - Standards

Bibliographie

Titel
Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen (AV AJSD)
Amtliche Abkürzung
AV AJSD
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

Neben den Qualitätsstandards des AJSD in der aktuell gültigen Fassung sind bei der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs auch die bundesweit anerkannten Standards des Servicebüros für Täter-Opfer-Ausgleich und der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e. V. anzuwenden.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch § 53 der AV i.d.F. vom 3. Juni 2024 (Nds. Rpfl. S. 236)