Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.08.1991, Az.: L 7 Ar 74/91

Schwerbehinderter; Behinderter; Behinderung; Förderung; Einstellung; Beschäftigung; Beamter; Widerruf; Bundesanstalt für Arbeit; Beamtenanwärter; Ausbildung

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
27.08.1991
Aktenzeichen
L 7 Ar 74/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 11611
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1991:0827.L7AR74.91.0A

Fundstellen

  • Breith 1992, 421
  • E-LSG Ar-001 0, 0
  • NdsRpfl 1992, 70

Amtlicher Leitsatz

Ein Anspruch auf besondere Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter durch die Bundesanstalt für Arbeit nach § 33 Abs 1 Nr 3, Abs 2 Satz 1 Nr 5 SchwbG sowie §§ 2 Abs 1, 3 Abs 3 Nr 2 SchwbAV besteht auch für eine Beschäftigung als Beamtenanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sofern auf die Einstellung in diese Beschäftigung kein Rechtsanspruch besteht. Beschäftigungen dieser Art dienen der beruflichen Ausbildung des Beschäftigten.