Amtsgericht Meppen
Urt. v. 11.03.2003, Az.: 8 C 92/03

Vorliegen eines Versäumnisurteils

Bibliographie

Gericht
AG Meppen
Datum
11.03.2003
Aktenzeichen
8 C 92/03
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2003, 27321
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGMEPPN:2003:0311.8C92.03.0A

Verfahrensgang

vorgehend
AG Meppen - 12.02.2003

Fundstelle

  • WuM 2003, 355-356 (Kurzinformation)

In dem Rechtsstreit
hat das Amtsgericht Meppen
auf die mündliche Verhandlung vom 11.03.2003
durch
den Richter ...
für Recht erkannt:

Tenor:

  1. 1.

    Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Meppen vom 12.02.2003 wird aufgehoben.

  2. 2.

    Die Klage wird abgewiesen.

  3. 3.

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten entstandenen Kosten, die diese zu tragen haben.

  4. 4.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.