Amtsgericht Meppen
Urt. v. 11.03.2003, Az.: 8 C 92/03
Vorliegen eines Versäumnisurteils
Bibliographie
- Gericht
- AG Meppen
- Datum
- 11.03.2003
- Aktenzeichen
- 8 C 92/03
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2003, 27321
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGMEPPN:2003:0311.8C92.03.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- AG Meppen - 12.02.2003
Rechtsgrundlage
- § 313a Abs. 1 ZPO
Fundstelle
- WuM 2003, 355-356 (Kurzinformation)
In dem Rechtsstreit
hat das Amtsgericht Meppen
auf die mündliche Verhandlung vom 11.03.2003
durch
den Richter ...
für Recht erkannt:
Tenor:
- 1.
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Meppen vom 12.02.2003 wird aufgehoben.
- 2.
Die Klage wird abgewiesen.
- 3.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten entstandenen Kosten, die diese zu tragen haben.
- 4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.