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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 AMZwfRdErl - Schlussbestimmung

Bibliographie

Titel
Maßnahmen bei Arzneimittelzwischenfällen
Redaktionelle Abkürzung
AMZwfRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21063

Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2026 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 27. Oktober 2020 (Nds. MBl. S. 1361)

An
die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg
die Apothekerkammer Niedersachsen
die Landkreise, kreisfreien Städte und Region Hannover
die Polizeibehörden und -dienststellen
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Nachrichtlich:

An die
Ärztekammer Niedersachsen
Tierärztekammer Niedersachsen
Zahnärztekammer Niedersachsen