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  • ab 01.03.1971 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 19 UVollzO - Anrede

Bibliographie

Titel
Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO)
Amtliche Abkürzung
UVollzO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34220000000001

1Der Gefangene wird mit "Sie" angesprochen, soweit der Anstaltsleiter für Gefangene unter 16 Jahren nicht etwas anderes bestimmt. 2Die im bürgerlichen Leben üblichen Anreden sind zu gebrauchen.