Abschnitt I JLG2DPBewAV
Bibliographie
- Titel
- Dienstpostenbewertung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz bei den Justizvollzugseinrichtungen
- Redaktionelle Abkürzung
- JLG2DPBewAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Freie oder frei werdende Beförderungsstellen der Besoldungsgruppen A 11 bis 16 mZ dürfen wie bisher nur dann für Beförderungen genutzt werden, wenn sie vorher vom MJ ausdrücklich freigegeben worden sind.
Dies gilt auch für Beförderungen, für die die dienstrechtlichen Befugnisse den Justizvollzugseinrichtungen übertragen sind.
Die vorgeschriebenen Ausschreibungs- und Beteiligungsverfahren sind zu beachten.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Teil 3 Abschnitt II Satz 3 der AV i.d.F. vom 18. August 2023 (Nds. Rpfl. S. 482)