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  • ab 16.03.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt I JLG2DPBewAV

Bibliographie

Titel
Dienstpostenbewertung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz bei den Justizvollzugseinrichtungen
Redaktionelle Abkürzung
JLG2DPBewAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Freie oder frei werdende Beförderungsstellen der Besoldungsgruppen A 11 bis 16 mZ dürfen wie bisher nur dann für Beförderungen genutzt werden, wenn sie vorher vom MJ ausdrücklich freigegeben worden sind.

Dies gilt auch für Beförderungen, für die die dienstrechtlichen Befugnisse den Justizvollzugseinrichtungen übertragen sind.

Die vorgeschriebenen Ausschreibungs- und Beteiligungsverfahren sind zu beachten.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Teil 3 Abschnitt II Satz 3 der AV i.d.F. vom 18. August 2023 (Nds. Rpfl. S. 482)