Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 16.12.1982, Az.: 1 A 179/81
Bauen im Außenbereich; Vorhaben; Schafe; Stall; Landwirtschaft; Landarbeiterhaus
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 16.12.1982
- Aktenzeichen
- 1 A 179/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12075
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1982:1216.1A179.81.0A
Rechtsgrundlagen
- § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
- § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
Fundstellen
- AgrarR 1983, 313
- BauR 1983, 345
Amtlicher Leitsatz
1. Bei einer Herde von etwa 600 bis 800 Schafen und bei einer Fläche von ca. 34 ha ist eine Scheune für die Schafe auch dann zulässig, wenn lediglich ein Nebenerwerbsbetrieb vorliegt.
2. Ein Wohnhaus im Außenbereich für landwirtschaftliche Hilfskräfte erfüllt lediglich für einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb eine dienende Funktion. Ein weiteres Wohnhaus darf außerdem nicht mehr zur Verfügung stehen.