Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 03.11.1982, Az.: 6 A 40/81
Bauen im Außenbereich; Wohngebäude; Imker; Bienen; Bienenzucht; Landwirtschaft; Landwirtschaftlicher Betrieb
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 03.11.1982
- Aktenzeichen
- 6 A 40/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12070
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1982:1103.6A40.81.0A
Verfahrensgang
- nachfolgend
- BVerwG - 22.06.1983 - AZ: BVerwG 4 B 71.83
Rechtsgrundlage
- § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Fundstellen
- AgrarR 1983, 279
- BauR 1983, 559
Amtlicher Leitsatz
Der Bau eines Wohngebäudes für eine nebenberufliche Imkerei ist dann als unvernünftig anzusehen, wenn es nicht ausnahmsweise erforderlich ist, daß der Imker seine Wohnung mit den Betriebsräumen verbindet. Besteht ein Bienenbestand, der etwa vierzig Bienenvölkern nebst Königinnen- Zucht umfaßt, steht der Aufwand für die Betriebsanlage nicht in angemessenem Verhältnis zum Wohnhaus.