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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 ZFormStRdErl - 6. Auftragsabwicklung und Kostenerstattung

Bibliographie

Titel
Zentrale Formularservice-Stelle des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
ZFormStRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20160

6.1
Die Zentrale Formularservice-Stelle als Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen nach Nummer 3.1 auf der Grundlage von mit den Auftrag gebenden Landesdienststellen geschlossenen Benutzungsvereinbarungen oder Einzelaufträgen. Die Gesamtkosten für die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen sind vom Auftraggeber zu tragen. Einzelheiten zur Auftragsabwicklung ergeben sich aus § 6 des Bezugserlasses zu b.

6.2
Auftrag gebende Landesdienststelle und Kostenträger für die Erstellung von ressortübergreifenden, landesweit geltenden elektronischen Formularen sowie für die Bereitstellung von elektronischen Formularen i. S. von Nummer 3.1.2 und deren Benutzung ist das MI.