Abschnitt 6 ZFormStRdErl - 6. Auftragsabwicklung und Kostenerstattung
Bibliographie
- Titel
- Zentrale Formularservice-Stelle des Landes Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- ZFormStRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20160
6.1
Die Zentrale Formularservice-Stelle als Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen
nach Nummer 3.1 auf der Grundlage von mit den Auftrag gebenden Landesdienststellen geschlossenen Benutzungsvereinbarungen oder Einzelaufträgen. Die Gesamtkosten für die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen sind vom Auftraggeber zu tragen. Einzelheiten zur Auftragsabwicklung ergeben sich aus § 6 des Bezugserlasses zu b.
6.2
Auftrag gebende Landesdienststelle und Kostenträger für die Erstellung von ressortübergreifenden, landesweit geltenden elektronischen Formularen sowie für die Bereitstellung von elektronischen Formularen i. S. von Nummer 3.1.2 und deren Benutzung ist das MI.