Abschnitt 5 ZFormStRdErl - 5. Gestaltung und Pflege der Formulare
Bibliographie
- Titel
- Zentrale Formularservice-Stelle des Landes Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- ZFormStRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20160
5.1
Die Zentrale Formularservice-Stelle gestaltet die Formulare unter Berücksichtigung der fachlichen Inhalte zweckmäßig, verständlich und übersichtlich. Dabei ist auf eine leichte Ausfüllbarkeit und Weiterverarbeitung zu achten. Insbesondere sind der Niedersachsen-Stil, Empfehlungen zur einheitlichen Gestaltung von Formularen, Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) sowie Archivierungs-, Datenschutz- und Versandregelungen zu berücksichtigen.
5.2
Die Auftrag gebenden Landesdienststellen und die Zentrale Formularservice-Stelle überprüfen die bestehenden Formulare kontinuierlich auf ihre Aktualität und Notwendigkeit. Die Auftrag gebenden Landesdienststellen sind gehalten, die Zentrale Formularservice-Stelle zeitnah entsprechend zu informieren. Inhalt und Umfang der beiderseitigen Verpflichtungen werden in Benutzungsvereinbarungen oder Einzelaufträgen geregelt.