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  • ab 27.01.2004 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 EuWGWOrgBeschl

Bibliographie

Titel
Bildung von Wahlorganen nach dem Europawahlgesetz und der Europawahlordnung
Redaktionelle Abkürzung
EuWGWOrgBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11230

3. Der Bezugsbeschluss wird aufgehoben.