Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 23.09.1969, Az.: 1 A 105/68

Enteignung; Grundstück; Grundstückseigentümer; Verfügung; Anfechtung; Verwaltungsgericht; Duldung; Vermessungsarbeiten

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
23.09.1969
Aktenzeichen
1 A 105/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10937
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1969:0923.1A105.68.0A

Fundstelle

  • NJW 1970, 1142

Amtlicher Leitsatz

Die höhere Verwaltungsbehörde kann die Duldung von Durchführungen von Vermessungsarbeiten zur Vorbereitung der Enteignung an den Grundstückseigentümer verfügen. Diese Verfügung ist vor den Verwaltungsgerichten anfechtbar. Das Verwaltungsgericht ist jedoch lediglich auf die Prüfung der Notwendigkeit der Vermessungsarbeiten beschränkt. Die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Enteignung ist verwaltungsgerichtlich nicht überprüfbar.