Abschnitt 1 ESFFrStPErl - Allgemeines und Anwendungsbereich
Bibliographie
- Titel
- EU-Struktur- und Investitionsfondsförderung 2014-2020; Pauschalierung von Freistellungsausgaben in ESF-Projekten
- Redaktionelle Abkürzung
- ESFFrStPErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 82300
Für die Förderperiode 2007-2013 wurde durch den Bezugserlass zu a die Pauschalierung von Freistellungsausgaben für den Bereich des ESF geregelt. Diese Regelungen werden entsprechend Artikel 67 Abs. 1 Buchst. b i. V. m. Abs. 5 Buchst. a Nr. i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und den allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (ABl. EU Nr. L 347 S. 320) sowie der VV Nr. 2.3 zu § 44 LHO - siehe Bezugserlass zu b - fortgeführt.
Die Pauschalierung von Freistellungsausgaben ist bei mit ESF-Mitteln geförderten Projekten nach Maßgabe der folgenden Richtlinien anzuwenden:
- a)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) - Bezugserlass zu e -,
- b)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms "Weiterbildung in Niedersachsen" - Bezugserlass zu c -,
- c)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse durch Förderung von Fachkräfteprojekten für die Region (Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse) - Bezugserlass zu f -,
- d)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms "Soziale Innovation" - Bezugserlass zu d -,
- e)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms Inklusion durch Enkulturation (IdE) - Bezugserlass zu g -,
- f)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung - Bezugserlass zu h -.
Zur Anwendung der Pauschalierung hat die jeweilige Bewilligung auf der Grundlage einer Richtlinie mit Öffnungsklausel für die Einführung von Pauschalen zu erfolgen.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 3 des Erlasses vom 29. Juni 2015 (Nds. MBl. S. 863)