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Abschnitt 1 ESFFrStPErl - Allgemeines und Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
EU-Struktur- und Investitionsfondsförderung 2014-2020; Pauschalierung von Freistellungsausgaben in ESF-Projekten
Redaktionelle Abkürzung
ESFFrStPErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
82300

Für die Förderperiode 2007-2013 wurde durch den Bezugserlass zu a die Pauschalierung von Freistellungsausgaben für den Bereich des ESF geregelt. Diese Regelungen werden entsprechend Artikel 67 Abs. 1 Buchst. b i. V. m. Abs. 5 Buchst. a Nr. i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und den allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (ABl. EU Nr. L 347 S. 320) sowie der VV Nr. 2.3 zu § 44 LHO - siehe Bezugserlass zu b - fortgeführt.

Die Pauschalierung von Freistellungsausgaben ist bei mit ESF-Mitteln geförderten Projekten nach Maßgabe der folgenden Richtlinien anzuwenden:

  1. a)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) *),

  2. b)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms "Weiterbildung in Niedersachsen" - Bezugserlass zu c -,

  3. c)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse durch Förderung von Fachkräfteprojekten für die Region (Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse) *),

  4. d)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms "Soziale Innovation" - Bezugserlass zu d -,

  5. e)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms Inklusion durch Enkulturation (IdE) *),

  6. f)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung *).

Zur Anwendung der Pauschalierung hat die jeweilige Bewilligung auf der Grundlage einer Richtlinie mit Öffnungsklausel für die Einführung von Pauschalen zu erfolgen.

Diese Richtlinie wird in Kürze im Nds. MBl. veröffentlicht.