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  • ab 19.02.1987 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 BeVG§57RdErl

Bibliographie

Titel
§§ 57, 55 des Beamtenversorgungsgesetzes, Art. 2 § 2 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
BeVG§57RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442000046057

Wegen der in den Nrn. 2.2 und 2.3 des RdSchr. enthaltenen Hinweise ist die Nr. 1 des Bezugserlasses zu b gegenstandslos und zu streichen.

An das
Landesverwaltungsamt.

Nachrichtlich:

An die
Gemeinden, Landkreise und der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.