Abschnitt 2 BeVG§57RdErl
Bibliographie
- Titel
- §§ 57, 55 des Beamtenversorgungsgesetzes, Art. 2 § 2 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- BeVG§57RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442000046057
Wegen der in den Nrn. 2.2 und 2.3 des RdSchr. enthaltenen Hinweise ist die Nr. 1 des Bezugserlasses zu b gegenstandslos und zu streichen.
An das
Landesverwaltungsamt.
Nachrichtlich:
An die
Gemeinden, Landkreise und der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.