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  • ab 25.04.2018 (aktuelle Fassung)

Art. 2 21. RÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
21. RÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 18. April 2018

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele  A n d r e t t a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l