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  • ab 21.12.2021 (aktuelle Fassung)

§ 4 RKI StadeUG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz über eine Umwandlung des Calenberg-Göttingen-Grubenhagen-Hildesheim’schen ritterschaftlichen Kreditvereins und des Ritterschaftlichen Kreditinstituts Stade
Redaktionelle Abkürzung
RKI StadeUG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76100

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 16. Dezember 2021

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele Andretta

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil