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  • ab 27.04.2000 (aktuelle Fassung)

§ 29 BademeiPrüfO - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BademeiPrüfO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000042

Die Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt in Kraft. Die Prüfungsordnung zur Durchführung der Schwimmmeisterprüfungen im Land Niedersachsen, Bek. des MK vom 10.1.1977 (Nds. MBl. S. 159), ist nicht mehr anzuwenden.