§ 29 BademeiPrüfO - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- BademeiPrüfO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000042
Die Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt in Kraft. Die Prüfungsordnung zur Durchführung der Schwimmmeisterprüfungen im Land Niedersachsen, Bek. des MK vom 10.1.1977 (Nds. MBl. S. 159), ist nicht mehr anzuwenden.