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§ 90a NKWO - Übergangsvorschrift

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO)
Amtliche Abkürzung
NKWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20330

Für eine Wahl, die vor dem allgemeinen Kommunalwahltag (12. September 2021) stattfindet, bleibt diese Verordnung in der am 6. Juli 2021 geltenden Fassung maßgeblich, wenn am 7. Juli 2021 die Wahlbekanntmachung der Wahlleitung bereits erfolgt ist (§§ 16 und 45b Abs. 4 NKWG, auch in Verbindung mit § 45i Abs. 1 Nr. 1 NKWG).