Anlage 2 SchVDÜAV
Bibliographie
- Titel
- Datenübertragungsregeln für die Übermittlung von Daten mittels Datenträger aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß § 915d ZPO
- Redaktionelle Abkürzung
- SchVDÜAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 32210000000002
Anlage 2
Absender: | |||||||
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Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen | |||||||
Empfänger des Datenträgers: | |||||||
Austausch von Datenträgern | |||||||
Versandanzeige | |||||||
Dateibezeichnung | Dateiname | ||||||
Datenträger | __ Die Daten sind verschlüsselt. | __Der Datenträger liegt in einem versiegelten Umschlag an. | |||||
Übermittlungszeitraum | Anzahl der Sätze | Erstellungsdatum | |||||
lfd. Nr | Datenträgerkennzeichen | Bemerkungen | |||||
Datum | |||||||
Im Auftrag | Die Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie übermittelt sind. | ||||||
__ | |||||||
Empfangsbescheinigung | |||||||
Der Empfang wird bescheinigt | Bemerkungen, Verarbeitungsdatum | ||||||
__Nach Verarbeitung zurück | |||||||
__Reklamation wegen | |||||||
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Datum | |||||||
Empfänger der Bescheinigung: | |||||||
Im Auftrag | |||||||