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  • ab 01.02.2001 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 SchVDÜAV

Bibliographie

Titel
Datenübertragungsregeln für die Übermittlung von Daten mittels Datenträger aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß § 915d ZPO
Redaktionelle Abkürzung
SchVDÜAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32210000000002

Anlage 2

Absender:
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen
Empfänger des Datenträgers:
Austausch von Datenträgern
Versandanzeige
DateibezeichnungDateiname
Datenträger __ Die Daten sind verschlüsselt.__Der Datenträger liegt in einem versiegelten Umschlag an.
ÜbermittlungszeitraumAnzahl der SätzeErstellungsdatum
lfd. NrDatenträgerkennzeichenBemerkungen
Datum
Im AuftragDie Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie übermittelt sind.
__
Empfangsbescheinigung
Der Empfang wird bescheinigtBemerkungen, Verarbeitungsdatum
__Nach Verarbeitung zurück
__Reklamation wegen
___________________________________
Datum
Empfänger der Bescheinigung:
Im Auftrag