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Abschnitt 12 RSArbRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Die Arbeit in der Realschule
Redaktionelle Abkürzung
RSArbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

12.1 Schulen können mit Genehmigung der obersten Schulbehörde von den Regelungen dieses Erlasses abweichende Modelle erproben.

12.2 Dieser RdErl. tritt am 1.8.2017 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft. Der Bezugserlass zu c tritt mit Ablauf des 31.7.2017 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 12.2 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. August 2022 (SVBl. S. 461)