Verwaltungsgericht Braunschweig
Beschl. v. 27.02.1954, Az.: II 190/53
Festsetzung des Streitwertes
Bibliographie
- Gericht
- VG Braunschweig
- Datum
- 27.02.1954
- Aktenzeichen
- II 190/53
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1954, 13667
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:VGBRAUN:1954:0227.II190.53.0A
Rechtsgrundlagen
- § 91 MRVO
- § 92 MRVO
- § 104 MRVO
- § 11 GKG
Hinweis
In der Verwaltungsstreitsache
...
wird der Wert des Streitgegenstandes
auf 58,- DM
festgesetzt.
Gründe
I.
Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §104 MRVO. Nr. 165 in Verbindung mit §11 GKG. Es handelt sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit.
II.
Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten nach §§91, 92 MRVO. Nr. 165 die Beschwerde zu. Sie muss innerhalb zweier Wochen nach Zustellung der Entscheidung beim Landesverwaltungsgericht Braunschweig schriftlich eingelegt werden. Die Beschwerdefrist ist auch gewahrt, wenn die Beschwerde innerhalb der Frist beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingeht.
- I.
Je eine Ausfertigung des Urteils u.d.Streitwertbeschl. zustellen an
- 1)
den Kläger m.Empf.Besch.
- 2)
den Beklagten mit Empf.Besch.
- 3)
den Beigeladenen
a)
m.Empf. Karte ab 4.3.54b)
m. PZU
- II.
Eine Abschrift d. zu I genannten Entscheidung ist dem Herrn Präs.d.OVG in Lüneburg zu übersenden (Sammelsdg.) ab 4.3.54.
- III.
Herrn ROJ. Dressler zur Kostenberechnung.
Lindenborn
D.V.d. II.K.d.LVG Br.