Verwaltungsgericht Braunschweig
Beschl. v. 27.02.1954, Az.: II 190/53

Festsetzung des Streitwertes

Bibliographie

Gericht
VG Braunschweig
Datum
27.02.1954
Aktenzeichen
II 190/53
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1954, 13667
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:VGBRAUN:1954:0227.II190.53.0A

Hinweis

LVG Braunschweig - 15.12.1953 - AZ: II 190/53

In der Verwaltungsstreitsache
...
wird der Wert des Streitgegenstandes
auf 58,- DM
festgesetzt.

Gründe

1

I.

Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §104 MRVO. Nr. 165 in Verbindung mit §11 GKG. Es handelt sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit.

2

II.

Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten nach §§91, 92 MRVO. Nr. 165 die Beschwerde zu. Sie muss innerhalb zweier Wochen nach Zustellung der Entscheidung beim Landesverwaltungsgericht Braunschweig schriftlich eingelegt werden. Die Beschwerdefrist ist auch gewahrt, wenn die Beschwerde innerhalb der Frist beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingeht.

  1. I.

    Je eine Ausfertigung des Urteils u.d.Streitwertbeschl. zustellen an

    1. 1)

      den Kläger m.Empf.Besch.

    2. 2)

      den Beklagten mit Empf.Besch.

    3. 3)

      den Beigeladenen

      a)
      m.Empf. Karte ab 4.3.54

      b)
      m. PZU

  2. II.

    Eine Abschrift d. zu I genannten Entscheidung ist dem Herrn Präs.d.OVG in Lüneburg zu übersenden (Sammelsdg.) ab 4.3.54.

  3. III.

    Herrn ROJ. Dressler zur Kostenberechnung.

Dr. Fischer-Dorp
Lindenborn
D.V.d. II.K.d.LVG Br.